Pressemitteilung von Die PARTEI zu „Rosenheim im Stau“

PRESSEMITTEILUNG, Die PARTEI Kreisverband Rosenheim, 03.05.2019
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden:
Auch das Ordnungsamt Rosenheim darf sich über geltendes Recht nicht hinwegsetzen. Wir wollen trinken und wir werden trinken.
An diesem Wochenende, dem 4. und 5. Mai, wird jeweils eine Ganztagskundgebung (10:00 bis 18:00 Uhr) von Die PARTEI am Salzstadl in Rosenheim stattfinden. Anlass dazu gibt die Parallelveranstaltung des Stadtmarketings, die sich irrtümlich „Rosenheim in Bewegung“ nennt und eigentlich „Rosenheim im Stau“ heißen müsste, weil die Fußgängerzone wieder mal zum Verkaufsort für überteuerte, viel zu große SUV und Sportwagen für viel zu kleine Hausfrauen und Männer verkommt.
Dank Die PARTEI feiert diese Verkaufsausstellung in diesem Jahr ihre gebührende Premiere. Denn wir sorgen für echte, zeitgemäße Bewegung, die dem urbanen Lebensstil des 21. Jahrhunderts gerecht wird: Mit purer Muskelkraft und eigenem „Fitnessprogramm gegen den Stau“ bewegen echte Turbo-Politiker wie wir Fahrräder, Turnschuhe, Skateboards, Rollschuhe, E-Scooter und vielleicht sogar das ein oder andere Rutschauto. Unser Motto: „SUFF statt SUV“ – Die PARTEI tut somit das, was die Stadt Rosenheim, vorne dran die CSU Rosenheim und das City-Management Rosenheim, versäumt. Leider wartet der Klimawandel nicht auf eine Oberbürgermeisterin mit Gestaltungs- und Handlungswillen, weshalb wir schon wieder mal das Heft des Handelns in die Hand nehmen müssen. Andere reden über das Klima – wir machen es. Mit Staubsaugern bewaffnet werden wir die Feinstaubbelastung in der Innenstadt aktiv reduzieren.
Leider hat der Kreisverband Rosenheim der sehr guten Partei Die PARTEI seit jeher mit Repressalien seitens des CSU-fehlgeleiteten und augenscheinlich befangenen Rosenheimer Ordnungsamtes zu kämpfen. So legte man uns auch dieses Mal ein Alkohol- und Glasflaschenverbot auf. Auch nach regem Schriftverkehr und einem Kooperationsgespräch im Ordnungsamt zusammen mit der hiesigen Polizei – bei der uns aus Kostengründen sogar der Kaffee verwehrt wurde – die sogar bestätigte, dass sie bei uns kein Gewaltpotential erkennen kann, hielt der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes an seiner Begründung fest: „Wir haben das schon immer so gemacht und das bleibt auch so.“ – Diese Aussage fand ironischerweise nur zwei Tage nach der „Rosenheimer Wirtshausroas“ statt, bei der die komplette Stadt Rosenheim von Sturzbetrunkenen überschwemmt und zugemüllt wurde. Aber bei Trachtlern legt die CSU Rosenheim seit jeher andere Maßstäbe an.
Damit ließ man uns leider keine andere Wahl: Der vierköpfige Vorstand des Kreisverbandes hat unter Zuhilfenahme eines sehr guten Anwalts Klage gegen die Stadt Rosenheim erhoben und einen Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO) beim zuständigen Verwaltungsgericht in München eingereicht … und natürlich recht bekommen. Aus dem 15-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass wir auf diese Situation sehr gut vorbereitet waren, während die Stellungnahme des Ordnungsamtes eher einem mittelmäßigen Schulaufsatz voll haltloser Unterstellungen und faschistoider Pauschalierungen glich. Wir fassen das Wichtigste kurz zusammen:
B E S C H L U S S
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die im Bescheid vom 2. Mai 2019 erlassene Untersagung des Konsumierens von Alkohol während der Dauer der Kundgebung (Beschränkung e) auf S. 3 des Bescheids wird angeordnet.
2. Die Antragsgegnerin {Anmerkung: Die Stadt Rosenheim} trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.
Der Kreisverband Rosenheim der sehr guten Partei Die PARTEI nimmt hierzu Stellung:
„Wir freuen uns, dass das uns seit Jahren auferlegte Alkoholverbot endlich zu Fall gebracht wurde. Wir hoffen, dass die Gerichtskosten in Höhe von 1.250,- €, die die Stadt Rosenheim nun tragen muss, die Ordnungsbehörden wieder auf den nüchternen Boden der Tatsachen zurückholen konnten. Wir jedenfalls werden am Wochenende nicht nüchtern bleiben und mit unserem geplanten Ausschank von Freibier am Salzstadl unter dem Motto »SUFF statt SUV« den Vorteil der Nutzung des ÖPNV in betrunkenem Zustand an unserer Erfrischungsstation schmackhaft machen.“
Damit bleibt festzuhalten:
1. Die PARTEI hat immer recht.
2. Auch die Stadt Rosenheim darf sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
3. Wir wollen trinken und wir werden trinken. Was wäre das für ein Bayern, in dem man nur noch öffentlich Bier trinken darf, wenn man eine CSU-Mitgliedschaft vorweisen kann?
4. Wir sind und bleiben der Bürgerschreck der Rosenheimer Behörden. Hurra!
So kommet in Scharen – und bringt Bier mit:
www.bit.ly/SUFFstattSUV


Er ist der ultimative Garant für seriösen Qualitätsjournalismus im Bauernland südlich des Güllegürtels. Neben seinem eigenen Blog, schreibt er auch regelmäßig für INNoffiziell und ist somit ein wichtiges Sandkorn im Getriebe der Verursacher von Missständen. Den Kampf gegen die korrupte Günstlingswirtschaft der Hinterwäldler hat er sich ganz groß auf die Fahne geschrieben.