Rettet die Bienen: Falschbehauptungen durch Bauernverband

Update 13.02.2019:
Erfolgsmeldung: Noch vor Ablauf der Frist hat das Volksbegehren Artenvielfalt sein Ziel erreicht. Mal sehen, mit welchen faulen Kompromissen die Lobbyisten der CSU nun wieder daherkommen. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen Unterstützern bedanken!
Update 11.02.2019:
Vom Rosenheimer Aktionsbündnis für Artenvielfalt wurde uns noch eine Stellungnahme zum Thema weitergeleitet. Diese könnt ihr hier nachlesen:
Ro-Bündnis An-die-Skeptiker-Volksbegehren-Artenvielfalt-
Weitere Informationen:
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
Ursprüngliche Meldung:
Kurz vor dem alles entscheidenden Finale zum Volksbegehren Artenvielfalt, erreichte uns ein Schreiben der ÖDP, dessen Inhalt wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten. Es geht darin um die Entkräftung mutmaßlicher Falschbehauptungen durch den Bauernverband zum Thema Volksbegehren.
Der Bauernverband drückte ordentlich auf die Tränendrüse und fand bei der lokalen Rosenheimer Provinzpresse und ihrer Leserschaft sogleich Gehör. Die Bauern sehen sich (wie immer) in der Opferrolle und sprechen sogar von einer gesetzlichen Enteignung. Hier veröffentlichen wir deshalb die Gegendarstellung der Initiatorin:
Drei Falschaussagen des Bauernverbandes – von Volksbegehren-Initiatorin Agnes Becker klar widerlegt
Agnes Becker (ÖDP), die Initiatorin des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, das von ÖDP, Grünen, LBV, BN und vielen anderen Organisationen unterstützt wird, wirft dem Bayerischen Bauernverband „Falschaussagen“ und eine „bewusst übertriebene und irreführende Auslegung des Volksbegehren-Gesetzentwurfs“ vor. Drei Beispiele:
Punkt 1:
Der Bauernverband behauptet, dass Förderungen für freiwillige Leistungen wie zum Beispiel Uferrandstreifen wegfallen, wenn diese zur Pflicht werden.
Richtig ist:
Der Staat hat es in der Hand, nach einem erfolgreichen Volksbegehren die Förderregeln anzupassen. Schon jetzt gibt es mehrere Beispiele für staatliche Förderungen trotz gesetzlicher Verpflichtungen. Zum Beispiel ist es trotz bestehender Tierhaltungsverordnungen möglich, tiergerechtere Ställe und Haltungsformen zu fördern. Auch beim Trinkwasserschutz ist es trotz des bestehenden Gesetzes zur Einrichtung von Wasserschutzgebieten möglich, den betroffenen Landwirten Ertragsausfälle und Mehraufwand auszugleichen. Schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass die Behauptungen der Bauernverbandsspitze nicht wahr sind.
Gerne hätten die Initiatoren des Volksbegehrens Entschädigungsregelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dies hätte jedoch zur Unzulässigkeit der Initiative geführt, weil haushaltsrelevante Volksbegehren rechtlich nicht möglich sind. Es bleibt somit Aufgabe der Staatsregierung und des Landtages, die Entschädigungsprogramme zum Nutzen der Landwirtschaft nach einem erfolgreichen Volksbegehren entsprechend anzupassen.
Punkt 2:
Der Bauernverband behauptet, das Volksbegehren führe zu einem plötzlichen Überangebot von Bio-Lebensmittel, was für die Anbieter von Bio-Produkten wirtschaftlich nachteilig wäre.
Richtig ist:
Ein Überangebot hat es in den letzten zwei Jahren nur bei der Milch gegeben, weil in kurzer Zeit viele Milchviehhalter wegen der Abschaffung der Milchquote und der niedrigen Preise auf bio umgestellt hätten. Die Nachfrage nach Biolebensmitteln steigt aber ständig. In Produktbereichen wie Gemüse ist der Bedarf nicht gedeckt, es muss importiert werden.
Punkt 3:
Der Bauernverband behauptet, dass sich das Volksbegehren nur gegen die Bauern richtet und selbst die als Mitursache des Insektensterbens längst identifizierte Lichtverschmutzung nicht thematisiert wird.
Richtig ist:
Das Volksbegehren will die Artenvielfalt und die bäuerliche Landwirtschaft retten. Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft sollen besser gefördert werden als bisher. Die Lichtverschmutzung, der viele Insekten zum Opfer fallen, wird in der Nähe geschützter Landschaftsbestandteile im Gesetzentwurf des Volksbegehrens einschränkend geregelt.
Bauernverband gegen Volksbegehren
Wie man sieht, gibt es auch hier wieder zwei Seiten der Medaille. Man sollte sich zumindest beide Seiten einmal anhören. Wir von INNoffiziell unterstützen das Volksbegehren ganz offiziell. Bis zum 13. Februar kann noch abgestimmt werden. Also einfach mit dem Personalausweis ins Rathaus gehen und unterschreiben. Wer sich über das Volksbegehren Artenvielfalt informieren möchte, kann dies hier tun:
Offizielle Webseite zum Volksbegehren Artenvielfalt


Er ist der ultimative Garant für seriösen Qualitätsjournalismus im Bauernland südlich des Güllegürtels. Neben seinem eigenen Blog, schreibt er auch regelmäßig für INNoffiziell und ist somit ein wichtiges Sandkorn im Getriebe der Verursacher von Missständen. Den Kampf gegen die korrupte Günstlingswirtschaft der Hinterwäldler hat er sich ganz groß auf die Fahne geschrieben.